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AGB

I. Geltungsbereich 
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren typischen Nebenleistungen des Hostels.
(2) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hostel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss 
(1) Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hostels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz "Vertrag") zustande. 
(2) Vertragspartner sind das Hostel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hostel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. 
(3) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung 
(1) Das Hostel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Die Zahlung des Preises für die Zimmerüberlassung muss bei Anreise erfolgen. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts muss die Zahlung mindestens 24 Stunden vor Beginn des verlängerten Zeitraums erfolgen, bis spätestens 18 Uhr des Vortages. Beides gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels gegenüber Dritten. 
(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10 % anheben. 
(4) Die Preise können vom Hostel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hostel dem zustimmt. 
(5) Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem Hostel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hostel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. 
(6) Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Gruppen ab 10 Personen wird bei Anreise eine Sicherheitsleistung (Kaution) von € 200,- in bar pro Gruppe fällig. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hostel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hostel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 
(7) Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.
(8) Auf alle Leistungen und angegebenen Preise entfallen 7 % MwSt. Familien, Gruppen und Individualreisende unter 27 Jahren zahlen keine MwSt.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung, Nichtinanspruchnahme 
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hostels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter, und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 
(2) Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart gelten folgende Stornofristen: Gruppen ab 10 Personen: Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 60 Tage vor Reiseantritt kostenfrei, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-Ansprüche des Hostels auszulösen. Danach betragen die Stornogebühren: Ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 10 % der Übernachtungskosten, ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 20 % der Übernachtungskosten, ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 35 % der Übernachtungskosten und ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % der Übernachtungskosten. Individualreisende bis 9 Personen: Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ist bis 24 Stunden vor Anreise, spätestens bis 18 Uhr des Vortages (Ortszeit Hostel) möglich, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-Ansprüche des Hostels auszulösen. Bei späterer Stornierung werden 80 % der Kosten für die erste Nacht fällig. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb eines Tages vor Anreise. Bei nicht erfolgter Anreise werden 100 % der Kosten für die erste Nacht fällig. Zu Sonderzeiten wie beispielsweise Ostern, DFB-Pokal, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Berlin Marathon, Deutsche Einheit, Reformationstag/ Allerheiligen und Silvester ist ein Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenfrei. Danach betragen die Stornogebühren: Ab dem 13. Tag vor Reiseantritt 50 % der Übernachtungskosten und ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 80 % der Übernachtungskosten. Bei späterer Stornierung werden 100 % der Übernachtungskosten fällig. Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen innerhalb eines Tages vor Anreise. Bei nicht erfolgter Anreise werden ebenfalls 100 % der Übernachtungskosten fällig. 
(3) Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 
(4) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern und/oder Betten hat das Hostel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und/oder Betten sowie die eingesparten Aufwendungen aufzurechnen. 
(5) Dem Hostel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren, wenn der Gast die Leistung des Hostels nicht in Anspruch nimmt. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % bei reiner Übernachtung und 70 % bei Halbpension und 60 % bei Vollpension des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hostels 
(1) Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
(2) Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls 
a) höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; 
c) das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist; 
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt; 
e) ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; 
f) das Hostel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hostels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hostels gefährdet erscheinen; 
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. 
(3) Das Hostel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 
(4) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Zimmer- und Bettenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 
(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und/oder Betten, es sei denn, das Hostel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer und/oder Betten schriftlich bestätigt. 
(2) Gebuchte Zimmer und/oder Betten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und/oder Betten dem Hostel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen gültigen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 
(4) Der Gast akzeptiert mit der Buchung die in der Anlage beigefügte Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.

VII. Haftung des Hostels, Verjährung 
(1) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird sich das Hostel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hostel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 
(2) Das Hostel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 
(3) Das Hostel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 
(4) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hostels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2000,00 für Sachschäden und auf max. € 3000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. 
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hostels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden. 
(6) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hostel nicht.
(7) Weckaufträge werden vom Hostel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 
(8) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hostel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 
(9) Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hostels beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen 
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels. 
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels. Das Hostel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. 
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Pfefferbett GmbH, 24.01.2019

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